Tel.: 07721/99 16 83 - 0
Fax: 07721/99 16 83 - 9
E-mail: info@wangler.com
Wir vertreten sowohl Arbeitgeber, Kommunen als auch Arbeitnehmer und Betriebsräte. Wir verfügen über langjährige arbeitsrechtliche Expertise und führen arbeitsgerichtliche Prozesse im gesamten Bundesgebiet.
Dabei begleiten wir unsere Mandantschaft in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten sowohl dauerhaft, projektbezogen wie auch bei der Klärung von Einzelfragen und Durchsetzung arbeitsrechtlicher Ansprüche jeglicher Art.
Beispiele unserer arbeitsrechtlichen Tätigkeit sind:
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Martin Wangler
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Marc Zimmermann
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Telefon:
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Wir erstellen für Sie Allgemeine Geschäftsbedingungen, die auf Ihre unternehmerische Tätigkeit zugeschnitten sind. Darüber hinaus zeigen wir auf, wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam in Verträge einbezogen werden.
Sofern Ihr Unternehmen bereits über Allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt, überprüfen wir einzelne Klauseln oder die AGB insgesamt auf Wirksamkeit und Konformität mit der aktuellen Rechtslage.
Sollte Ihr Unternehmen im Handelsbereich tätig sein, erhalten Sie von uns getrennte Allgemeine Einkaufs- sowie Allgemeine Verkaufsbedingungen, um die möglichen Rechtsvorteile optimal ausschöpfen zu können.
Ansprechpartner:
Rechtsanwältin Rahel J. Schilling
Rechtsanwalt Marc Zimmermann
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Wir beraten und vertreten bei sämtlichen Rechtsfragen rund um den Automobilkauf. Wir vertreten dabei sowohl den Automobilhandel als auch den -käufer.
Kern der Tätigkeit ist dabei die Geltendmachung von Ansprüchen nach aufgetretenen Sachmängeln, fehlerhafter Beschreibung des Fahrzeuges im Internetangebot, verschwiegenen Unfallschäden oder Kilometerstands-manipulationen. Wir setzen dabei beispielsweise die Rückabwicklung des Kaufvertrages nach erfolgtem Rücktritt durch.
Wir vertreten zahlreiche Kfz-Käufer im Zusammenhang mit dem sog. Dieselskandal / Abgasskandal. Wir überprüfen für Sie, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist und ob entsprechende Ansprüche bestehen.
Rufen Sie uns hierzu gerne an.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Marc Zimmermann
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Wir vertreten sowohl Bauunternehmer und Bauträger als auch Bauherren. Wir verfügen über langjährige baurechtliche Expertise und führen baugerichtliche Prozesse im gesamten Bundesgebiet.
Dabei begleiten wir unsere Mandantschaft in sämtlichen baurechtlichen Angelegenheiten sowohl dauerhaft, vorhabenbezogen wie auch bei der Klärung von Einzelfragen und Durchsetzung baurechtlicher Ansprüche jeglicher Art.
Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Besonderheiten des seit 01.01.2018 gültigen neuen Bauvertragsrechts, der VOB/B sowie der HOAI.
Beispiele unserer baurechtlichen Tätigkeit sind:
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Martin Wangler
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwalt Helmut Rais
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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Ebenso wie das Familienrecht ist auch das Erbrecht häufig von rechtlich anspruchsvollen Auseinandersetzungen gekennzeichnet. Auf die traurige Nachricht des Verlustes eines geliebten Angehörigen folgen manchmal belastende Auseinandersetzungen um das Erbe.
Umso wichtiger ist hier eine Beratung durch einen im Erbrecht qualifizierten Rechtsanwalt, will man die teils sehr einschneidenden Nachteile vermeiden. Dies vor allem deshalb, weil im Erbrecht noch immer grundsätzlich falsche Vorstellungen bestehen, so beispielsweise, dass Schulden des Erblassers nicht vererbt werden, oder man diese im Nachhinein problemlos aus dem Erbe beseitigen könne. Ein weiterer häufig nicht erkannter Schwerpunkt bildet das Vorliegen einer Gesamthand bei mehreren Erben, im Rahmen derer gesetzlich festgeschrieben ist, dass über das Erbe nicht als Einzelner, sondern nur im Ganzen (mit Zustimmung aller Erben) verfügt werden kann. Dies führt bereits im privatrechtlichen Bereich zu erheblichen Differenzen, in der Unternehmensnachfolge geht es hier schnell um einen ganz erheblichen Geldbetrag, Existenzen und nicht zuletzt um das Lebenswerk des Erblassers.
Wichtig ist eine zielführende und vor allem rechtzeitige Beratung. Durch die Beauftragung unserer Kanzlei stellen Sie sicher, dass Ihre Ziele mit dem nötigen Feingefühl aber dennoch in vollem Umfang durch einen im Erbrecht versierten Rechtsanwalt durchgesetzt werden.
In folgenden Bereichen des Erbrechts werden wir für Sie tätig:
Ansprechpartner:
Rechtsanwältin Rahel J. Schilling
Telefon:
07721/99 16 83 - 0
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E-mail:
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Unsere Beratung und Vertretung umfasst sämtliche Bereiche des Familienrechts. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in Ehe- und Familiensachen, auch mit Auslandsbezug.
Wir setzen für Sie familienrechtliche Ansprüche sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich durch. Unsere Tätigkeit umfasst dabei insbesondere folgende Bereiche:
Ansprechpartner:
Rechtsanwältin Rahel J. Schilling
Fachanwältin für Familienrecht
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07721/99 16 83 - 0
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07721/99 16 83 - 9
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Säumige Zahler und Außenstände können Ihnen als Gläubiger enorme Unannehmlichkeiten bereiten. Mit uns werden Ihnen die verschiedenen Schritte des Forderungsmanagements abgenommen und Sie kommen schneller zu Ihrem Recht.
Wir übernehmen sowohl die außergerichtliche Mahnung des Schuldners wie auch die gerichtliche Durchsetzung Ihres Anspruchs. Nach der Titulierung übernehmen wir die Durchführung der Zwangsvollstreckung (wie die Beauftragung des Gerichtsvollziehers, Lohnpfändung, Kontenpfändung, Zwangssicherungs-hypothek) bis zur vollständigen Beitreibung Ihrer Forderung.
Um Ihnen die Arbeit so weit wie möglich abzunehmen, überwachen wir die eingehenden Zahlungen und leiten die Raten an Sie weiter. Sie ersparen sich die Korrespondenz mit dem Schuldner und erhalten die Gewissheit, dass ein kompetenter Rechtsanwalt sich Ihrer Sache annimmt.
Die entstehenden Kosten für die Forderungsbeitreibung hat bei einem erfolgreichen Forderungseinzug der Schuldner in voller Höhe zu tragen.
Ansprechpartner:
Rechtsanwältin Rahel J. Schilling
Rechtsanwältin Mareike Thimm
Telefon: 07721/99 16 83 - 0
Telefax.: 07721/99 16 83 - 9
E-mail: info@wangler.com
Im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Beratung unterstützen und beraten wir unsere überwiegend mittelständischen Mandanten von der Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft bis zum Abschluss eines für deren Interessen maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrages und stehen als enger Vertrauter bei allen gesellschaftsrechtlichen Fragen zur Seite.
Die laufende persönliche Unterstützung von Gesellschaften, Gesellschaftern und Gesellschaftsorganen ist ebenso selbstverständlich wie die Begleitung von Gesellschafterversammlungen und Beratung zur Vermeidung von Gesellschafterstreitigkeiten oder bei Fragen zu Umstrukturierungen.
Ein Schwerpunkt unserer gesellschaftsrechtlichen Tätigkeit bildet die Begleitung und Vertragsgestaltung beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens. Dabei beraten wir vom sog. Letter of Intent, Due Diligence, Vertragsverhandlungen bis zur Vertragsunterschrift, Umsetzung und Integration.
Leistungen:
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Martin Wangler
Rechtsanwalt Marc Zimmermann
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Telefax:
07721/99 16 83 - 9
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Wir beraten und vertreten in sämtlichen Fragen des Immobilienrechts. Wir vertreten sowohl Bauunternehmer und Bauträger als auch Bauherren.
Dabei begleiten wir unsere Mandantschaft in sämtlichen immobiliarrechtlichen Angelegenheiten sowohl dauerhaft, projektbezogen wie auch bei der Klärung von Einzelfragen und Durchsetzung immobilienrechtlicher Ansprüche jeglicher Art.
Zu unserem Kompetenzteam zählen wir auch Sachverständige, die unsere Mandanten bei Fragen der Werthaltigkeit der Immobilie sowie des Bestehens von Sachmängeln und Bauschäden unterstützen.
Beispiele unserer immobilienrechtlichen Tätigkeit sind:
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Martin Wangler
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwalt Helmut Rais
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Rechtsanwalt Marc Zimmermann
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Wir beraten und vertreten bei sämtlichen Fragen des Kaufvertragsrechts und führen kaufvertragsrechtliche Prozesse im gesamten Bundesgebiet.
Das Kaufrecht umfasst alle Rechtsfragen, welche die Rechte und Pflichten von Verkäufer und Käufer bei Abschluss eines Kaufvertrages (z.B. über bewegliche Gegenstände, Kraftfahrzeuge oder Immobilien) betreffen.
Der Kaufvertrag ist der am häufigsten abgeschlossene Vertrag im alltäglichen Leben. Der Gesetzgeber hat das Kaufrecht daher in den §§ 433 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs detailliert geregelt. Der Kaufvertrag kann im Kaufrecht in der Regel mündlich geschlossen werden. Ausnahmen bestehen beispielsweise beim Verkauf von Grundstücken, welcher im Kaufrecht einer notariellen Beurkundung bedarf.
Gegenstand eines Kaufvertrags sind in der Regel Sachen, also körperliche Gegenstände, es können aber auch andere Gegenstände wie Rechte, z.B. Forderungen, verkauft werden. Auch können beispielweise Tiere Gegenstand eines Kaufvertrags im Kaufrecht sein.
Eine der zentralen Problemstellungen im Kaufrecht stellen die Mängelgewährleistungsrechte dar. Diese regeln im Wesentlichen, was passiert, wenn der Verkäufer die Leistung nicht wie geschuldet erbringt, also die Sache einen Mangel aufweist. In diesem Falle kann der Käufer im Kaufrecht beispielsweise evtl. Schadensersatz verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Auch Kaufleute haben im Kaufrecht besondere Regelungen zu beachten, der so genannte Handelskauf wird durch die Vorschriften in den §§ 373 ff. HGB ergänzt.
Gegenstand von Auseinandersetzungen im Kaufrecht sind beispielsweise folgende Bereiche:
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Marc Zimmermann
Rechtsanwältin Mareike Thimm
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Gegenstand der Tätigkeit des Rechtsanwalts im Mietrecht sind die mit dem Mietverhältnis verbundenen Rechtsfragen und Auseinandersetzungen. Wir setzen dabei sowohl offene Mietforderungen wie auch eine mögliche Kündigung und Räumung der Wohnung durch.
Wir vertreten sowohl Vermieter als auch Mieter.
Kern des Wohnungseigentumsrechts (WEG-Recht) sind Fragen rund um Ansprüche der Wohnungseigentümer untereinander, gegenüber der Hausverwaltung oder gegenüber Dritten (wie Bauunternehmer).
Leistungen:
Ansprechpartner:
Rechtsanwältin Rahel J. Schilling
Rechtsanwalt Helmut Rais
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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Wurden Sie Opfer einer Straftat oder einer sonstigen Schädigung? Werden Sie mit unberechtigten Schadensersatzforderungen überzogen?
Unter einem Schaden im rechtlichen Sinne versteht man die unfreiwillige Einbuße an vermögenswerten Rechtsgütern infolge eines von außen auf sie einwirkenden Ereignisses. Das Schadensersatzrecht bestimmt, in welchem Umfang der Schädiger Ihnen die entstandenen Schäden zu ersetzen hat.
Die wichtigsten Fragen stellen sich immer wieder: Hat der Schädiger fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt? Wie kann man den Schaden beziffern? Welche Beweise sind von welcher Partei zu führen? Trifft den Geschädigten ein Mitverschulden oder hat er gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen? Hat der Geschädigte neben seinem Schaden auch Vorteile, die er sich anrechnen lassen muss? Gibt es in einem Rechtsstreit prozessuale Besonderheiten?
Profitieren Sie als Geschädigter oder Schädiger von der Erfahrung unserer Kanzlei auf diesem Gebiet.
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Rechtsanwältin Rahel J. Schilling
Rechtsanwältin Mareike Thimm
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Wenn Sie Beschuldigte(r) in einem Ermittlungsverfahren sind, einer Vorladung zu einer Vernehmung erhalten haben, eine Durchsuchung stattfindet oder bevorsteht oder Sie von einer Festnahme / Verhaftung betroffen sind, dann ist die Expertise eines Strafverteidigers erforderlich.
Wir übernehmen Strafverteidigungen im gesamten Bundesgebiet.Wir kennen Ihre strafprozessualen Rechte und setzen diese für Sie durch. Individuell ausgerichtet an Ihrer persönlichen Situation und dem vorgeworfenen Delikt entwerfen wir das jeweils effektivste Verteidigungskonzept und setzen dieses für Sie durch.
Ansprechpartner:
Rechtsanwältin Rahel J. Schilling
Rechtsanwalt Marc Zimmermann
Rechtsanwältin Mareike Thimm
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Wir beraten und vertreten bei sämtlichen Fragen des deutschen und europaweiten (Straßen-) Verkehrsrechts.
Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:
Unsere Hauptaufgabe im Rahmen des Verkehrsrechts besteht jedoch in der Schadensabwicklung. Wir setzen nach einem Verkehrsunfall für Sie Ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen die Unfallgegner und deren Versicherungen durch. Gerne verteidigen wir Sie, soweit Sie mit entsprechenden Forderungen überzogen werden.
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Rechtsanwältin Rahel J. Schilling
Rechtsanwältin Mareike Thimm
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Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in vertragsrechtlichen Fragen. Das Vertragsrecht umfasst dabei die Erstellung und Überprüfung von Verträgen verschiedener Art wie Kaufverträge (über z.B. Kraftfahrzeuge, Grundstücke oder Unternehmen), Werkverträge (z.B. im Baurecht), Dienstverträge oder Arbeitsverträge.
Unsere Tätigkeit umfasst auch die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung der aus den Verträgen resultierenden Ansprüche (wie Kaufpreiszahlung oder Sachmangelansprüche).
Wir vertreten im Vertragsrecht Unternehmen, Kommunen wie auch Privatpersonen und übernehmen Mandate im gesamten Bundesgebiet.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Martin Wangler
Rechtsanwalt Marc Zimmermann
Rechtsanwalt Helmut Rais
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Wir beraten und vertreten im Verwaltungsrecht sowohl Kommunen als auch Unternehmen und Privatpersonen in sämtlichen Fragestellungen des Verwaltungsrechts.
Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht verfügt Herr Rechtsanwalt Helmut Rais über langjährige verwaltungsrechtliche Expertise, er führt verwaltungsgerichtliche Prozesse im gesamten Bundesgebiet.
Dabei begleiten wir unsere Mandantschaft in sämtlichen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten sowohl dauerhaft, projektbezogen wie auch bei der Klärung von Einzelfragen und Durchsetzung oder Abwehr verwaltungsrechtlicher Ansprüche jeglicher Art.
Beispiele unserer verwaltungsrechtlichen Tätigkeit sind:
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Helmut Rais
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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07721/99 16 83 - 9
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rais@wangler.com
Herrn Rechtsanwalt Wangler wurde von der örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht zu führen.
Herrn Rechtsanwalt Rais wurde von der örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Verwaltungsrecht sowie Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht zu führen.
Frau Rechtsanwältin Schilling wurde von der örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht zu führen.
Herrn Rechtsanwalt Zimmermann wurde von der örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen.
Frau Rechtsanwältin Thimm absolviert derzeit den Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht.